HAFTUNGSAUSSCHLUSS

Die auf dieser Webpage enthaltenen Informationen werden ausschließlich für allgemeine, unverbindliche Informationszwecke zur Verfügung gestellt und begründen zwischen „Brugger BERG-SPORT │ NATUR-PUR „ und dem Abfrager keinerlei Beratungs-Verhältnis, welcher Art auch immer, insbesondere keine Bergführer-Gast-Beziehung.
„Brugger BERG-SPORT │ NATUR-PUR „ übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung für die Richtigkeit und Aktualität der Angaben auf dieser Website. Die Angaben sind nicht auf die besonderen Bedürfnisse bestimmter Personen oder Einrichtungen oder Sachverhalte abgestimmt und nicht notwendig umfassend, komplett, genau oder aktuell.
„Brugger BERG-SPORT │ NATUR-PUR „ übernimmt keinerlei Haftung für Schäden oder Nachteile, welcher Art auch immer, die durch die Verwertung der hier enthaltenen Informationen entstehen.
Soweit diese Website mit externen Websites verbunden ist, wird für diese externen Websites ebenfalls keine Verantwortung übernommen.

Copyright

Alle auf der Website enthaltenen Informationen sind geistiges Eigentum von „Brugger BERG-SPORT │ NATUR-PUR „ und dürfen ohne schriftliche Zustimmung von „Brugger BERG-SPORT │ NATUR-PUR „ weder kopiert, abgeändert noch wiederverwendet werden. Der Autor gewährt jedoch das Recht, einzelne Ausdrucke zum persönlichen Gebrauch herzustellen.

AGB-Inhaltsverzeichnis:
1 Geltungsbereich der AGB
2 Vertragsabschluss
3 Widerrufsrecht beim Vertragsabschluss über Telefon, Webformular oder E-Mail
4 Rücktrittsrecht
5 Unmöglichkeit der Leistung
6 Preise, Zahlungsmodalitäten
7 Leistungserbringung
8 Haftungsbeschränkung
9 Pflichten des Kunden
10 Datenschutzerklärung
11 Sonstige Bestimmungen

1. Geltungsbereich der AGB

1.1
Für Geschäftsbeziehungen zwischen der Gesäuse Skischule Brugger KG (im Folgenden kurz: „Skischule“) und dem Vertragspartner (im Folgenden kurz: „Kunde“) gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedin-gungen (im Folgenden kurz: „AGB“) in der jeweils gültigen Fassung. Die gültige Fassung der AGB richtet sich jeweils nach dem Zeitpunkt der betref-fenden Angebotslegung durch den Kunden.

1.2
Die Skischule erbringt gegenüber dem Kunden Dienstleistungen im Bereich des Ski- und Schneesports. Davon umfasst sind unter anderem das Ertei-len von Ski-, Snowboard- und Langlaufunterricht, das Führen und Begleiten auf Skitouren (iSd § 1 Abs 1 T-SSG 1995) sowie damit zusammenhängen-den Tätigkeiten (im Folgenden kurz: „Kurse“). Umfasst sind auch allfällige Kinderbetreuungsleistungen und damit verbundene Leistungen (zB Ver-pflegung für Kinder). Diese AGB gelten für alle Dienstleistungen der Ski-schule in diesem Zusammenhang.

1.3
Von diesen AGB abweichende Bestimmungen gelten nur bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung zwischen der Skischule und dem Kunden. Wi-dersprechende Geschäftsbedingungen des Kunden entfalten keine Wir-kung auf die in Punkt 1.2 angeführten Geschäftsbeziehungen.

2. Vertragsabschluss

2.1
Ein Vertragsabschluss zwischen der Skischule und dem Kunden ist sowohl auf elektronischem Wege (Abgabe eines Angebotes über Online-Formular und Vertragsannahme durch Bestätigungs-E-Mail) als auch in den Ge-schäftsräumlichkeiten der Skischule (Vertragsabschluss durch Aushändi-gung eines Zahlungsbeleges) möglich.

2.2
Das Absenden eines vollständig ausgefüllten Online-Formulars durch den Kunden stellt ein rechtlich bindendes Angebot an die Skischule zum Ab-schluss eines Vertrages über die von der Skischule angepriesenen Leis-tungen dar. Die Skischule übermittelt aufgrund eines solchen Angebotes eine Bestellbestätigung an den Kunden. Erst durch die Übermittlung dieser Bestellbestätigung kommt ein Vertragsverhältnis zwischen der Skischule und dem Kunden zustande.

2.3
Die Erklärung des Kunden gegenüber einem Mitarbeiter der Skischule, Leistungen der Skischule in Anspruch nehmen zu wollen, stellt ein rechtlich bindendes Angebot an die Skischule zum Abschluss eines Vertrages dar. Erst durch die Bezahlung der gewünschten Leistung und durch die Ausga-be eines Zahlungsbeleges kommt ein Vertragsverhältnis zwischen der Ski-schule und dem jeweiligen Kunden zustande.

2.4
Die Buchungsbestätigung und/oder der Zahlungsbeleg dienen als Beleg für die Inanspruchnahme der gebuchten Leistung und sind vom Kunden bei Kursbeginn dem jeweiligen Kursleiter vorzulegen.

2.5
Die Skischule ist nicht verpflichtet, dem Kunden eine Ablehnung von Online Buchungen mitzuteilen. Wird das Angebot des Kunden von der Skischule nicht innerhalb einer Frist von 2 (zwei) Wochen ab Erhalt bestätigt, gilt das Angebot des Kunden jedenfalls als nicht angenommen.

3. Widerrufsrecht beim Vertragsabschluss über Telefon, Webformular oder E-Mail

3.1
Bei den angebotenen Dienstleistungen handelt es sich um eine „Freizeit-dienstleistung“ im Sinne des Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG).

3.2
Für Freizeitdienstleistung besteht gemäß § 18 Abs 1 Z 10 FAGG kein Wi-derrufsrecht.

4. Rücktrittsrecht

4.1
Der Kunde ist berechtigt, zu den nachgenannten Bedingungen schriftlich (Email ist ausreichend) vom Vertrag einseitig und ohne weitere Verpflich-tung, insbesondere ohne Verpflichtung zur Zahlung eines Entgeltes oder einer Stornogebühr, zurückzutreten.

4.2
Bei Privatkursen ist ein Rücktritt bis spätestens 2 Tage vor dem ersten Tag des Beginns der Dienstleistung ohne weitere Verpflichtungen des Kunden zulässig.

4.3
Bei Gruppenkursen (das bedeutet, der Kunde hat einen Gruppenkurs ge-bucht; nicht gemeint sind Buchungen für Personengruppen) ist ein Rücktritt bis spätestens 2 Tage vor dem ersten Tag des Beginns der Dienstleistung ohne weitere Verpflichtungen des Kunden zulässig.

4.4
Bei Gruppenkursen ist zudem im Falle von Krankheit oder Unfall, welche(r) die Teilnahme an der gebuchten Leistung unmöglich machen, ein Rücktritt für den Zeitraum ab Eintritt der Verhinderung zulässig, wenn der Kunde der Skischule ohne unnötigen Aufschub ein ärztliches Attest vorlegt. Die Ski-schule stellt nach Wahl des Kunden über das zu vergütende anteilige Ent-gelt entweder eine Gutschrift aus oder bezahlt das anteilige Entgelt binnen 14 Tagen an den Kunden zurück.

4.5
Maßgeblich für die Fristwahrung ist jeweils das Einlangen des Rücktritts-schreibens bei der Skischule. Zur Wahrung der jeweiligen Frist ist es erfor-derlich, dass das Rücktrittsschreiben bis spätestens 24:00h vor Fristablauf bei der Skischule eingeht. Übermittlungsfehler und ähnliches gehen zu Lasten des Kunden.

4.6
Existiert im Herkunftsland des Kunden eine Reisewarnung wegen COVID-19 oder ähnlicher Epidemien/Pandemien uä, die auch das Gebiet der Dienstleistungserbringung umfasst, ist der Kunde bei allgemeiner Vorher-sehbarkeit einer solchen Reisewarnung nur unter folgenden Bedingungen zum Rücktritt berechtigt:
a. bei einer zwingenden, von einem negativen Testergebnis oder sonsti-gen Umständen unabhängigen Quarantänedauer von max. drei (3) Ta-gen im Fall der Rückkehr ins Herkunftsland gegen eine Stornogebühr von 50 % des bezahlten Entgelts,
b. bei einer zwingenden, von einem negativen Testergebnis unabhängi-gen oder sonstigen Umständen unabhängigen Quarantänedauer von max. fünf (5) Tagen im Fall der Rückkehr ins Herkunftsland gegen eine Stornogebühr von 25 % des bezahlten Entgelts,
c. bei einer zwingenden, von einem negativen Testergebnis oder sonsti-gen Umständen unabhängigen Quarantänedauer von mehr als fünf (5) Tagen im Fall der Rückkehr ins Herkunftsland ohne Stornogebühr.

4.7
Wurden die Quarantäneverpflichtungen bereits vor dem Zeitpunkt der Bu-chung verfügt, steht dem Kunden kein Rücktrittsrecht nach Punkt 4.6 zu.

4.8
In allen anderen Fällen ist der Kunde ohne ausdrückliche, schriftliche Zu-stimmung der Skischule nicht zum Rücktritt berechtigt und hat das volle Entgelt zu entrichten. Dies gilt insbesondere auch für den Fall des Nichter-scheinen oder des verspäteten Erscheinens zum vereinbarten Termin.

4.9
Die Skischule ist berechtigt, jederzeit vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Teilnahme des Kunden an Kursen unter Alkohol-, Drogen- oder Medi-kamenteneinfluss erfolgt, die eine sichere Teilnahme nicht mehr gewähr-leisten lassen. Gleiches gilt, wenn sich der Kunde beharrlich den Anwei-sungen der Skischule, der Lehrkräfte oder der Betreuungspersonen wider-setzt (siehe Punkt 9.4). Dem Kunden stehen im Falle einer solchen Ver-tragsauflösung keine Ansprüche zu; er ist insbesondere auch zur Zahlung des vollen Entgelts verpflichtet.

5. Unmöglichkeit der Leistung

5.1
Wenn die die Durchführung der Dienstleistung aus Sicherheitsgründen (zB Witterungsverhältnisse, Lawinengefahr, etc) nicht möglich ist, ist die Ski-schule nicht zur Leistungserbringung verpflichtet. Es obliegt allein dem bil-ligen Ermessen der Skischule, die Unmöglichkeit der Leistungserbringung zu beurteilen, wobei eine teilweise Unmöglichkeit – zB an drei von fünf Ta-gen ist kein Skiunterricht möglich – die Durchführung des möglichen Leis-tungsteils unberührt lässt.

5.2
Im Falle der (teilweisen oder gänzlichen) Leistungsunmöglichkeit gemäß Punkt 5.1 wird die Skischule das anteilige Entgelt binnen 14 Tagen an den Kunden zurückzahlen. Ein darüber hinausgehender Anspruch steht dem Kunden nicht zu.

5.3
Höhere Gewalt, insbesondere Epidemien, Pandemien, behördliche Maß-nahmen wie Schließungen, sonstige unvorhersehbare und unabwendbare Ereignisse befreien die Skischule von ihren Leistungspflichten.

5.4
Im Falle der (teilweisen oder gänzlichen) Leistungsunmöglichkeit gemäß Punkt 5.3 stellt die Skischule über das anteilige Entgelt entweder eine Gut-schrift aus oder bezahlt das anteilige Entgelt binnen 14 Tagen an den Kun-den zurück. Diesbezüglich steht dem Kunden ein Wahlrecht zu. Ein darüber hinausgehender Anspruch steht dem Kunden nicht zu. Ein allfälliges Rück-trittsrecht gemäß § 10 Abs 2 Pauschalreisegesetz bleibt unberührt.

6. Preise, Zahlungsmodalitäten

6.1
Sämtliche Angaben – insbesondere Preislisten der Skischule im Internet, in Prospekten, Anzeigen oder sonstigen Informationsträgern – sind für die Skischule unverbindlich. Die Skischule behält sich vor, jederzeit Änderun-gen vorzunehmen.

6.2
Sämtliche Preisangaben sind in EURO (€) und verstehen sich brutto inklu-sive einer allfälligen gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nichts anderes an-gegeben ist.

6.3
Kosten für Skitickets oder Skiausrüstung sind nicht von den Kursgebühren umfasst. Diese sind vom Kunden auf eigene Rechnung zu erwerben und mitzubringen.

6.4
Der Entgeltanspruch der Skischule gegenüber dem Kunden entsteht mit Vertragsabschluss. Zu diesem Zeitpunkt wird die Zahlung fällig. Bei Online-Buchungen erfolgt die Zahlung allenfalls jedoch schon unmittelbar bei An-gebotslegung mittels einer der für Online-Buchungen eingerichteten Zah-lungsmethoden. Sollte das Angebot des Kunden von der Skischule nicht angenommen werden, wird ein bereits geleisteter Betrag im Wege der glei-chen Zahlungsmethode, wie sie der Kunde verwendet hat, binnen 30 Werk-tagen rückerstattet.

6.5
Im Falle anderer Buchungswege, zB per Email oder direkt vor Ort, kann die Zahlung der Kursgebühr innerhalb von 7 Tagen ab Vertragsabschluss per Überweisung auf das Konto der Skischule oder bar vor Ort erfolgen; sie hat aber jedenfalls vor Kursbeginn bei der Skischule einzulangen. Sämtliche Spesen – insbesondere Bankspesen – in Verbindung mit der Bezahlung des bei der Skischule gebuchten Kurses gehen ausschließlich zu Lasten des Kunden.

6.6
Der Kunde kann nur mit solchen Gegenforderungen aufrechnen, die rechtskräftig gerichtlich festgestellt oder von der Skischule ausdrücklich anerkannt worden sind sowie im Falle der Zahlungsunfähigkeit der Ski-schule. Gesetzliche Zurückbehaltungsrechte werden von diesem Vertrags-punkt nicht berührt.

6.7
Zahlungsverzug tritt ohne weitere Mitteilung der Skischule ein. Für den Fall, dass der Kunde mit einer Zahlung in Verzug gerät, ist die Skischule berech-tigt, die gesetzlichen Verzugszinsen und sämtliche zusätzlich anfallenden Kosten und Spesen, insbesondere Inkasso- oder Rechtsanwaltskosten, gegenüber dem Kunden zu verrechnen. Bei offenen Forderungen kann die Skischule vom Kunden getätigte Zahlungen ungeachtet einer allfälligen Widmung durch den Kunden beliebig auf dessen offene Forderungen an-rechnen. Für den Fall der Nichtzahlung einer Forderung sind auch alle üb-rigen Forderungen gegen den Kunden sofort fällig.

6.8
Erfüllungsort ist für alle sowohl von der Skischule als auch dem Kunden zu erfüllenden Pflichten der Ort des Sitzes der Skischule.

7. Leistungserbringung

7.1
Der Kunde hat sich zur Leistungserbringung am Sammelplatz der Skischule oder an einem sonst von der Skischule bekannt gegebenen Ort im Ski-schulgebiet rechtzeitig vor Kursbeginn einzufinden. 7.2 Die Skischule behält sich das Recht vor, den Treffpunkt der Kurse kurzfris-tig zu ändern. In diesen Fällen werden die Kunden von der Skischule in-formiert.

7.3
Die Skischule behält sich das Recht vor, vor Beginn eines jeden Skikurstages eine Fiebermessung unter Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vor-schriften bei jedem Kunden vorzunehmen und im Falle von erhöhter Temperatur, Fieber oder sonstigen deutlichen Anzeichen auf ansteckende Krankheiten (z.B.: COVID-19), die ein Risiko für andere Skikursteilnehmer sowie für Lehrkräfte und Betreuungspersonen darstellen können, nach eigenem Ermessen den Kunden vom Unterricht auszuschließen. Der Kunde hat in diesen Fällen nach seiner Wahl entweder Anspruch auf eine anteilige Rückerstattung eines bereits geleisteten Entgelts oder auf Ausstellung ei-ner entsprechenden Gutschrift.

7.4
Die Skischule verpflichtet sich, jeweils nur für die jeweilige Leistung qualifizierte Lehr- oder Kinderbetreuungspersonen einzusetzen.

8. Haftungsbeschränkung

8.1
Im Zusammenhang mit den angebotenen Kursen wird seitens der Skischule keine Garantie für den Ausbildungserfolg der Kursteilnehmer übernommen.

8.2
Die Skischule haftet – mit Ausnahme von Personenschäden – nicht für Schäden, soweit die Schäden nicht auf einem vorsätzlichen oder grob fahr-lässigen Verhalten der Skischule selbst oder einer ihr zurechenbaren Per-son beruhen und das schadensverursachende Verhalten nicht die aus dem abgeschlossenen Vertrag treffenden Haupflichten betrifft.

8.3
Die Skischule übernimmt keine Haftung für Schäden, die der Kunde wäh-rend der Durchführung der vereinbarten Leistung ohne Verschulden der Skischule sich selbst oder anderen Personen zufügt oder durch diese ihm zugefügt werden.

8.4
Unabhängig vom Verschulden haftet die Skischule nicht für entgangenen Gewinn, reine Vermögensschäden und Folgeschäden, soweit diese das 3-fache Leistungsentgelt übersteigen.

8.5
Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass das Nicht-Tragen eines Sturz-helmes im Falle von Verletzungen ein Mitverschulden des Kunden begrün-den kann, weshalb dem Kunden empfohlen wird, einen Sturzhelm sowie weitere für die jeweils gebuchte Leistung empfohlene Sicherheitsausrüs-tung (z.B. Lawinensuchgerät bei Fahrten im freien Gelände) zu tragen bzw im Falle von Lawinenausrüstung, mitzuführen. Sturzhelme und Sicherheits-ausrüstung verringern in der Regel das Verletzungsrisiko.

8.6
Es wird ausdrücklich festgehalten, dass die Ausübung von Schneesport mit zahlreichen Risiken verbunden ist und insbesondere bei Touren oder Ab-fahrten im freien Gelände ein erhöhtes Risiko für Verletzungen oder sogar Tod, insbesondere auch durch Lawinen, besteht, das nicht gänzlich ausge-schlossen werden kann.

8.7
Der Kunde nimmt zur Kenntnis, eine Rettung von Pisten oder im freien Ge-lände oftmals mit hohen Kosten verbunden ist. Dem Kunden wird deshalb empfohlen eine entsprechende Versicherung abzuschließen, zumal die Skischule nicht für Bergungs- und Flugrettungskosten haftet, es sei denn, die Skischule oder eine ihr zurechenbare Person hat diese Bergungs- und/oder Flugrettungskosten durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht.

9. Pflichten des Kunden

9.1
Der Kunde hat die Skischule über seine Fähigkeiten und Erfahrungen in der jeweils gebuchten Schneesportart wahrheitsgemäß und umfassend aufzu-klären sowie selbständig für eine dem Stand der Skitechnik und den äuße-ren Bedingungen entsprechende Ausrüstung Sorge zu tragen. Der Kunde hat der Skischule über allfällige gesundheitliche Leiden oder Beeinträchti-gungen zu berichten.

9.2
Weiters verpflichtet sich der Kunde bei fieberhaften Infekten, ansteckenden Krankheiten sowie bei Erkrankungen, die mit Durchfall und Erbrechen ein-hergehen, nicht am Skikurs teilzunehmen. Insbesondere bei Auftreten von COVID-19 Symptomen (Fieber, trockener Husten, Müdigkeit, Atembe-schwerden etc.) verpflichtet sich der Kunden von einer Teilnahme am Ski-kurs Abstand zu nehmen. Sofern der Kunde einen Gruppenkurs gebucht hat, kann er bei Vorlage eines ärztlichen Attests das in Punkt 4.4 dieser AGB vorgesehene Rücktrittsrecht in Anspruch nehmen.

9.3
Vor Beginn des Unterrichts ist durch den Kunden selbständig die Überprü-fung seiner Skiausrüstung (insbesondere Skibindung) durch einen Fachbe-trieb zu veranlassen.

9.4
Anweisungen der Skischule, der Lehrkräfte und der Betreuungspersonen hat der Kunde zu befolgen. Missachtungen von Anweisungen und Ermah-nungen berechtigen die Skischule umgehend zur Vertragsauflösung. Dies gilt auch, wenn Kunden ein ungebührliches Verhalten, insbesondere ge-genüber anderen Kursteilnehmern, an den Tag legen.

10. Datenschutzerklärung

10.1
Nähere Informationen sind der Datenschutzerklärung der Skischule, wel-che unter [URL mit exaktem Link] abrufbar ist, zu entnehmen.

11. Sonstige Bestimmungen

11.1
Mündliche Nebenabreden zu diesen AGBs bestehen nicht. Nebenabreden welcher Art auch immer, Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für das Abgehen von diesem Schriftformerfordernis.

11.2
Für sämtliche Streitigkeiten aus Rechtsgeschäften, denen diese AGB zu-grunde liegen, gilt die Anwendbarkeit des materiellen österreichischen Rechts, unter Ausschluss des österreichischen internationalen Privat-rechts, als vereinbart.

11.3 Wenn der Kunde Unternehmer oder Konsument mit Wohnsitz außerhalb des Geltungsbereiches der EuGVVO oder des Lugano-Übereinkommens ist (das sind alle Länder mit Ausnahme der EU-Mitgliedsstaaten, der Schweiz, Norwegen und Island), wird für alle Rechtsstreitigkeiten aus oder in Zusammenhang mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder Verträgen zwischen der Skischule und dem Kunden über die Erbringungen von Skischul-Dienstleistungen das sachlich und örtlich zuständige Gericht am Sitz der Skischule als ausschließlich zuständiges Gericht vereinbart.

11.4
Soweit der Kunde Konsument mit Wohnsitz innerhalb der EU oder des Gel-tungsbereiches des Lugano Übereinkommens ist, gelten die gesetzlichen Bestimmungen über die Gerichtszuständigkeit.

11.5
Sofern eine oder mehrere der Bestimmungen dieser AGBs nichtig ist/sind, gelten zwischen der Skischule und dem Kunden ausdrücklich solche rechtswirksame Bestimmungen als vereinbart, welche dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommen. Die Wirksam-keit der übrigen Bestimmungen wird durch eine nichtige Bestimmung nicht berührt.

11.6
Sämtliche Rechte und Pflichten aus diesen AGB gehen auf allfällige Rechtsnachfolger der Skischule über.







Verordnung Nr. 1215/2012 des Europäischen Parlaments und Rates vom 12.12.2012 Übereinkommen über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen , geschlossen in Lugano am 16. September 1988